Richtlinien

Erarbeitung und Gestaltung von Familien- und Ortssippenbücher

Empfehlungen des ABHHF

  1. Die Erarbeitung eines Familienbuches

 Vollständigkeit

Bei der Datenerfassung ist größtmögliche Vollständigkeit anzustreben. Alle Personengruppen sind zu erfassen (auch Durchziehende, Ortsfremde, Soldaten usw.).

Sind einzelne Einträge in Quellen unleserlich, so sind diese entsprechend zu kennzeichnen.

Hauptquelle sind die Kirchenbücher. Weitere Quellen ab 1895 sind die Zweitschriften in den Diözesen und Standesamtsunterlagen der politischen Gemeinde.

Historischer Hintergrund

Jedes Werk sollte eine kurze historische Einleitung zu dem bearbeiteten Ort enthalten z.B. Ortsgründung, Ortnamenvarianten, Herkunft der Zuwanderer, Gang der Besiedlung, Besonderheiten, Auflösung der Gemeinde usw.

Quellen und Literatur

Die wissenschaftliche Qualität eines Familienbuches wird an der „Überprüfbarkeit“ gemessen. Prinzipiell soll die Herkunft jeder Angabe nachvollziehbar sein.

Zur Literatur werden auch die „Gedruckten Quellen“ z.B. veröffentlichte Familienbücher, WK, Sammelwerk, Hackerbücher usw. gerechnet.

Die grundlegende Werke unserer eigenen Schriftenreihe (Sammelwerk donauschwäbischer Kolonisten von Stefan Stader) sowie leicht zugängliche Standartwerke zur Ein- und Auswanderung (Hacker, Pfrenzinger, Treude, Reimann u.a.) sollen bei der Erarbeitung verwendet werden.

Darüber hinaus sind die Heimat-, Familien und Ortssippenbücher des umgebenden Raumes hinzu zu ziehen – insbesondere dann, wenn nachweislich Einwanderer dort einquartiert waren bzw. von dort her kamen.

 Karten

Karten, insbesondere historische Karten, sind zur räumlichen Einordnung des Ortes hilfreich und sollten nicht fehlen.

 Aktueller Stand Schriftenreihe zur banater Heimat- und Herkunftsforschung

Am Schluss eines Buches soll der aktuelle Stand der „Schriftenreihe“ enthalten sind.

Er kann bei der Schriftleitung oder der Geschäftsstelle des ABHF bei Bedarf angefordert werden.

2. Das Manuskript für die Veröffentlichung 

Ein Ortsfamilienbuch sollte in der Regel die folgenden Teile enthalten:

2.1. Titel (+).

2.2. Inhaltsverzeichnis (+)

2.3. Kartenausschnitt (+) mit Ort und Nachbarorten bzw. Region (z.B. Banatkarte)

2.4. Vor- und Grußworte (des AKdFF, der HOG, des Verfassers)

2.5. Historischer Hintergrund  (+)

2.6  Anleitung zur Benutzung des Familienbuches (+)

2.7. Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen und Symbole (+)

2.8. Phonetisches Alphabet (sofern verwendet)

2.9. Die nummerierten Familien von A bis Z (der Hauptteil des Buches) (+)

2.10. Anhang mit Karten, Ortspläne, Listen, Tabellen und Fotos

2.11 Register der Ortsnamen (+) mit den im jeweiligen Ort genannten Familiennamen und ihrer Nummer

2.12. Register der Familiennamen und eingeheirateten Ehefrauen

2.13  Quellen und Literaturverzeichnis (+)

Die mit (+) gekennzeichneten Bestandteile sind obligatorisch.

2.1. Titel

Angaben: Ortsname und Gebiet, Konfession, Bearbeitungszeitraum, Name des Autors, Wappen der Donauschwaben, Erscheinungsort und -jahr z.B. „Familienbuch der katholischen Pfarrgemeinde Blumenthal im Banat (und ihrer Filialen) 1770 – 2005 Teil 1 A-M  von  Hans Mustermann, München 2007“.

Der Titel auf dem Einband muss mit dem Titel im Innern übereinstimmen. Der Buchtitel ist geschützt und darf nicht von späteren Werken verwendet werden.

2.5. Historische Einleitung

Der Verfasser muß den Leser über den Inhalt und die Grenzen seiner Arbeit informieren. Er sollte genau angeben, welche Quellen er verwendet hat, welche Besonderheiten diese Quellen kennzeichnen, welche Lücken sie aufweisen und welchen Berichtszeitraum das Ortsfamilienbuch abdeckt. Die Orte der Kirchgemeinde sind zu nennen, und gegebenenfalls sind die Zeiten anzugeben, in denen diese Orte zur Kirchgemeinde gehörten.

Darüber hinaus sind Hinweise zur Geschichte der politisch-administrativen Zugehörigkeit des Ortes, zu seiner Wirtschaftsgeschichte, zur Entwicklung der Einwohnerzahlen und zur konfessionellen und völkischen Zusammensetzung der Bevölkerung erwünscht.

2.6. Hinweise für die Benutzung des Ortsfamilienbuches

Da das Ortsfamilienbuch so zu schreiben ist, daß es auch von Nicht-Genealogen und Anfängern benutzt und verstanden werden kann, ist das Abdrucken solcher Hinweise für ein jedes Ortsfamilienbuch unerlässlich.

Der verwandtschaftliche Zusammenhang ergibt sich aus der Verknüpfung der <Familiennummern>. Bei jeder Familie ist sowohl beim Mann als auch bei der Frau in <Klammern> durch die <Familiennummer> angegeben, aus welcher Familie sie stammen. Ebenso wird in Klammern angegeben, welche anderen Verbindungen sie eingegangen sind. In gleicher Weise wird bei den Kindern einer Familie durch den Zusatz der entsprechenden Familiennummern in Klammern angegeben, welche Familien sie später gegründet haben bzw. welche unehelichen Verbindungen sie eingegangen sind.

2.7.  Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen und Symbole

Bei der betreffenden Hauptgemeinde kann bei den Personaldaten auf eine Angabe oder Abkürzung verzichtet werden, wenn klar ist, daß dann stets nur diese Gemeinde gemeint sein kann. Gehören mehrere Dörfer zu einer Kirchgemeinde, dann genügen oft Anfangsbuchstaben (L., A., Su.), um die Dörfer eindeutig zu charakterisieren. Vornamen, Berufs- und Standesbezeichnungen und dritte Orte sollten möglichst wenig abgekürzt werden. Man muß daran denken, daß manche Benutzer in einem Buch nur einige wenige Daten suchen und nicht bei jedem Buch viel Zeit allein für das Studium der verwendeten Abkürzungen aufbringen wollen. Deshalb sollten auch Wörter mit drei Buchstaben nie abgekürzt werden (z.B. u. für und).

Übliche Abkürzungen, wie S. für Sohn, T. für Tochter usw., sollten verwendet und im Abkürzungsverzeichnis aufgelistet werden, ebenso die üblichen Symbole für die Personaldaten, also * geboren, oo geheiratet, + gestorben, ~  getauft, € begraben.

2.8. Phonetisches Alphabet

Wegen der regionalen mundartlichen Unterschiede können nur allgemeine Grundregeln aufgestellt werden, die je nach den örtlichen Besonderheiten zweckentsprechend abzuändern oder zu ergänzen sind. Für den deutschen Sprachraum haben sich folgende Regeln bewährt:

Ähnlich klingende Namen werden zusammengelegt, und zwar nach folgendem Lautalphabet für die Anfangsbuchstaben:

A                                          = A

B, P (nicht Pf, Ph)               = B

D, T, Th (nicht Tz)              = D

E, Ä, Ae, Oe, Ö                   = E

Ei, Ai, Ay, Eu, Äu, Oi          = Ai

F, Pf, Ph, V                         = F

H                                         = H

I, J, Ü, Ue, Y                       = I

K, C (hart), G                      = K

Qu                                       = Kw

L                                         = L

M                                         = M

N                                         = N

O                                         = O

R                                         = R

S                                         = S

U                                         = U

W, V                                   = W

X                                         = Ks

Z, Tz, C (weich), Tsch       = Z

Auf Dehnungen und Schärfungen innerhalb der Namen ist keine Rücksicht zu nehmen. Doppelselbstlaute und Doppelmitlaute werden wie einfache behandelt, nicht gesprochene Buchstaben bleiben unberücksichtigt. Ansonsten ist innerhalb der Namen wie bei den Anfangsbuchstaben zu verfahren.

aa, ah                                 = a

ä, ae, äh, aeh, ee, ö, öh     = e

ie, ih, j, ü, ue, üh, ueh, ui, uy, oy  = i

bb, pp                                 = b

ck, kk                                  = k

ss, ß                                   = s

Gleichklingende Namen mit oder ohne e in der Mitte oder am Schluß werden bei denen ohne e abgelegt:

Arend, Arnd                     = Arnd

Lang, Lange                    = Lang

Gleichklingende Namen mit einem h in der Mitte werden mit denen ohne h zusammengelegt.

Berthold, Bertold              = Berdold

Weitere Regeln und Erläuterungen siehe: Allgemeine Richtlinien für eine Ordnung nach der Lautfolge (Phonetische Ordnung). Berlin: Beuth-Verlag 1933 (= AWv-Merkblatt 3); und: Themel, K.: Wie verkarte ich Kirchenbücher? Der Aufbau einer alphabetischen Kirchenbuchkartei. Berlin: Verlag für Standesamtwesen 1936. 

2.9.      Der Hauptteil – Die Familien von A bis Z

–        Alle Familiennamen der im Buch vorgestellten Personen sind mit Großbuchstaben zu schreiben. Namensvarianten sollten aufgeführt werden.

–        Die Vornamen werden in deutscher Form wiedergegeben.

–        In Datum-Angaben sind alle Tages- und Monatszahlen immer zweistellig (also gegebenenfalls mit führenden Nullen) anzugeben.

–        Die einzelnen Familien werden nach dem Familiennamen des Ehemanns in alphabetischer Reihenfolge geordnet und erhalten eine Nummer.

–        Innerhalb des gleichen Familiennamens sollen die Familien chronologisch geordnet werden, keinesfalls nach Vornamen. Als Ordnungskriterium für die chronologische Abfolge gilt vorrangig das Heiratsdatum und (sofern dasselbe nicht bekannt) das Geburtsdatum des frühest bekannten Kindes. Auch uneheliche Kinder, deren Vater unbekannt ist, werden innerhalb des Familiennamens  der Mutter chronologisch eingebaut.

–        Erfasst werden sollten auch die Taufpaten, Trauzeugen, Hausnummern und Berufe.

–        Erfasst sollte die Registrierung in Wien, Angaben aus dem Sammelwerk und das Datum der Auswanderung/Vertreibung/Aussiedlung nach Übersee, Österreich, Deutschland usw.

Nicht erfasst werden sollten die Todesursachen für die Jahre nach 1910. 

Die Verkartung der Kirchenbücher beginnt man mit den Traubüchern. Ihr Inhalt wird auszugsweise – mit allen wesentlichen Fakten, aber nicht wörtlich – sofort auf die Familienblätter übertragen oder in die entsprechende Computermaske. Man beginnt dabei zweckmäßigerweise am Anfang des Zeitraumes, den man insgesamt bearbeiten möchte, bzw. in einem Zeitraum mit einer ausführlichen und für den Bearbeiter gut lesbaren Kirchenbuchführung. Man bearbeitet im ersten Schritt einen zusammenhängenden Zeitraum von etwa 10 Traujahren und überträgt dann die in diesem Zeitraum geborenen Kinder aus dem Taufbuch auf die Familienblätter. Für zugezogene Familien, deren Trauung nicht im Ort erfolgt ist, muß ein eigenes Familienblatt angelegt werden. Dann werden die Totenbücher ausgewertet. Danach wird ein weiterer 10-Jahre-Abschnitt angefügt usw.

Sind für den Bearbeitungszeitraum alle Familienkarten ausgefüllt, so werden sie nach dem phonetischen Alphabet geordnet und durchnummeriert. Der nächste Arbeitsgang ist die Verknüpfung der nummerierten Familien, d.h., bei den Ehepaaren muss auf die Nummern ihrer Eltern verwiesen werden, bei den Kindern auf die Nummern ihrer eigenen Familien. Wurde die Verknüpfung vom Computer hergestellt, so ist ihre Richtigkeit zu kontrollieren.

Die Familienkarten werden dann entweder sofort kopiert oder mit einem Textverarbeitungsprogramm in den Computer eingegeben oder mit dem von Anfang an dafür verwendeten speziellen Datenbankprogramm ausgedruckt.

 Richard Jäger